Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – hat sich seit ihrer Einführung 2008 als beliebte Alternative zur GmbH etabliert. Besonders für Einzelgründer bietet sie einen attraktiven Einstieg in die Selbstständigkeit mit Haftungsbeschränkung bei geringem Startkapital.

Was ist eine Unternehmergesellschaft?
Die UG ist im Grunde eine "kleine Schwester" der GmbH. Sie wurde als deutsche Antwort auf die englische Limited (Ltd.) geschaffen und ermöglicht es Gründern, bereits mit einem symbolischen Stammkapital von nur einem Euro eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Rechtlich gesehen ist die UG eine Sonderform der GmbH mit besonderen Regelungen für die Kapitalausstattung.
Voraussetzungen für die Ein-Mann-Gründung
Anders als bei Personengesellschaften kann eine UG problemlos von einer einzelnen Person gegründet werden. Der Alleingesellschafter übernimmt dabei gleichzeitig die Rolle des Geschäftsführers. Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter: Der Gründer muss volljährig und geschäftsfähig sein
- Stammkapital: Mindestens 1 Euro, praktisch empfehlenswert sind jedoch 100-1.000 Euro
- Geschäftsanschrift: Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland
- Gesellschaftszweck: Ein klar definierter, erlaubter Geschäftszweck
Ausschluss jeglicher Rechts- und/oder Steuerberatung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir unsere Leistungen ausschließlich als Unternehmensberatung und Informationsdienst erbringen. Wir sind zu einer Rechts- und/oder Steuerberatung nicht berechtigt und üben diese auch zu keiner Zeit aus.