Die Gründung einer Unternehmer-Gesellschaft (UG) - Der Weg zur "Mini-GmbH"

Veröffentlicht am 25. August 2025 um 16:27

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, hat sich seit ihrer Einführung 2008 als beliebte Rechtsform für Existenzgründer etabliert. Als kleinere Schwester der GmbH bietet sie viele Vorteile bei deutlich geringerem Stammkapital und wird daher oft als "Mini-GmbH" bezeichnet.

Was ist eine Unternehmergesellschaft?

Die UG ist eine Kapitalgesellschaft, die als Vorstufe zur GmbH konzipiert wurde. Sie unterliegt grundsätzlich den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie eine GmbH, unterscheidet sich jedoch in einigen wesentlichen Punkten, insbesondere beim erforderlichen Stammkapital und den Gewinnverwendungsvorschriften.

Voraussetzungen für die Gründung

Stammkapital

Das Mindest-Stammkapital beträgt nur einen Euro, wodurch die UG auch für kapitalärmere Gründer zugänglich wird. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein höheres Stammkapital (mindestens 500-1.000 Euro), um die Geschäftsfähigkeit und Seriosität gegenüber Geschäftspartnern zu unterstreichen.

Gesellschafter

Eine UG kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Bei der Ein-Personen-UG fungiert der alleinige Gesellschafter oft gleichzeitig als Geschäftsführer.

Geschäftsführung

Mindestens ein Geschäftsführer muss bestellt werden, der natürliche Person und unbeschränkt geschäftsfähig sein muss. Er vertritt die UG nach außen und ist für die ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich.

Der Gründungsprozess im Detail

1. Gesellschaftsvertrag

Der erste Schritt ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der notariell beurkundet werden muss. Für einfache Fälle stehen Musterprotokolle zur Verfügung, die den Gründungsprozess vereinfachen und Kosten reduzieren.

2. Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag muss vor einem Notar unterzeichnet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt und eventuelle Vollmachten erteilt.

3. Geschäftskonto eröffnen

Nach der notariellen Beurkundung muss ein Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Die Bank stellt eine entsprechende Einzahlungsbestätigung aus.

4. Handelsregistereintragung

Der Notar oder ein beauftragter Rechtsanwalt reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein. Nach Prüfung durch das Registergericht erfolgt die Eintragung, womit die UG rechtlich entstehen.

5. Gewerbeanmeldung

Parallel oder nach der Handelsregistereintragung muss eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt erfolgen.

Besonderheiten der UG

Rücklagenbildung

Ein charakteristisches Merkmal der UG ist die gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung. Von jedem Jahresüberschuss müssen 25 Prozent in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Dann kann die UG auf Beschluss der Gesellschafterversammlung in eine GmbH umgewandelt werden.

Firmierung

Die UG muss in ihrer Firma den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder die Abkürzung "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Dies macht die Rechtsform für Außenstehende sofort erkennbar.

Vorteile der UG

Die UG bietet mehrere attraktive Vorteile für Gründer. Das niedrige Mindest-Stammkapital ermöglicht auch kapitalschwachen Unternehmern den Einstieg in die Selbständigkeit mit haftungsbeschränkter Rechtsform. Gleichzeitig profitieren UG-Gesellschafter von der beschränkten Haftung - sie haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Steuerlich wird die UG wie eine GmbH behandelt, was verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Bei entsprechendem Gewinn kann die körperschaftsteuerliche Belastung günstiger sein als die Einkommensteuer eines Einzelunternehmers.

Nachteile und Risiken

Trotz der Vorteile gibt es auch einige Nachteile zu beachten. Die geringe Kapitalausstattung kann bei Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden Vertrauensprobleme hervorrufen. Banken sind oft zurückhaltender bei der Kreditvergabe an UGs mit sehr geringem Stammkapital.

Die Rücklagenpflicht schränkt die Gewinnausschüttung ein, was bei wachsenden Unternehmen zu Liquiditätsengpässen führen kann. Zudem entstehen durch die notwendige Buchführung und Bilanzierung höhere laufende Kosten als bei einfacheren Rechtsformen.

Kosten der Gründung

Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Notarkosten belaufen sich bei Verwendung eines Musterprotokolls auf etwa 150-300 Euro, bei individuellen Gesellschaftsverträgen entsprechend mehr. Die Handelsregistereintragung kostet etwa 150 Euro, hinzu kommen Kosten für die Gewerbeanmeldung von circa 20-60 Euro je nach Gemeinde.

Insgesamt sollten Gründer mit Gesamtkosten von 400-800 Euro rechnen, abhängig von der Komplexität des Gesellschaftsvertrags und regionalen Unterschieden.

Fazit

Die UG ist eine attraktive Rechtsform für Gründer, die mit begrenztem Kapital starten möchten, aber dennoch die Vorteile einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft nutzen wollen. Trotz einiger Einschränkungen bietet sie einen kostengünstigen Einstieg in die unternehmerische Selbständigkeit und kann später problemlos in eine GmbH umgewandelt werden.

Bei der Entscheidung für eine UG sollten Gründer jedoch alle Aspekte sorgfältig abwägen und sich im Zweifel professionell beraten lassen, um die für ihr Geschäftsmodell optimale Rechtsform zu wählen.

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